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   BGH, 11.09.2007 - 5 StR 388/07   

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https://dejure.org/2007,11963
BGH, 11.09.2007 - 5 StR 388/07 (https://dejure.org/2007,11963)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - 5 StR 388/07 (https://dejure.org/2007,11963)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - 5 StR 388/07 (https://dejure.org/2007,11963)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Gesamtstrafenbildung; Möglichkeit der gesonderten Verhängung einer Gesamtgeldstrafe; Zäsurwirkung eines Urteils bei vollständiger Vollstreckung desselben

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 Abs. 2
    Gesonderte Geldstrafe bei ansonsten bewährungsfähiger Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 388/07
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass der Angeklagte in diesem Fall weder besser noch schlechter gestellt werden sollte als bei gemeinsamer Verhandlung (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 14; § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13), hätte das Landgericht den dem Angeklagten konkret entstandenen Nachteil in den Blick nehmen müssen.
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - 5 StR 388/07
    Diese Möglichkeit musste schon deshalb ausdrücklich erörtert werden, weil nahe liegt, dass bei der gesonderten Festsetzung einer Geldstrafe die danach zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe - aus Einzelfreiheitsstrafen von einem Jahr, sechs Monaten sowie (einbezogen) fünfmal einem Monat und dreimal drei Monaten - noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können und deswegen die Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1; Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Nichteinbeziehung 2).
  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 301/17

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende

    Das wäre freilich nicht der Fall, wenn die genannten Strafen bei Erlass des angegriffenen Urteils schon vollstreckt oder auf andere Weise erledigt gewesen wären, weil dann die dem jeweils frühesten Judikat zukommende Zäsurwirkung entfallen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - 5 StR 388/07, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 18, und vom 22. Januar 2015 - 3 StR 585/14).
  • BGH, 20.02.2019 - 5 StR 627/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe unter Einbeziehung der Geldstrafen aus

    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Strafen bei Erlass des angefochtenen Urteils schon bezahlt oder auf andere Weise erledigt gewesen wären, weil dann die Zäsurwirkung, die dem vom Landgericht als frühestes Judikat herangezogenen Strafbefehl zukommen konnte, entfallen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - 5 StR 388/07, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 18, und vom 26. Juli 2017 - 5 StR 301/17 mwN).
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